Leistung

Erst der Antrag, dann der Auftrag

Die Bundesförderung für effiziente Technik im Betrieb geht vollständig verloren, wenn der Liefervertrag vor dem Antrag unterschrieben ist. So bleibt der Zuschuss sicher.

Die richtige Reihenfolge

  1. Vor dem Antrag

    Planen, beraten lassen, Angebote einholen. Mehr nicht. Als Beginn des Vorhabens gilt der unterschriebene Liefer- oder Leistungsvertrag, auch mit Rücktrittsrecht.

  2. Nach dem Antrag, vor dem Bescheid

    Ein Vertrag ist nur zulässig, wenn er an den Zuwendungsbescheid geknüpft ist. Geliefert oder eingebaut wird noch nichts.

  3. Nach dem Zuwendungsbescheid

    Jetzt bestellen, einbauen, abrechnen.

Mustersatz für das Angebot

„Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn der Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt. Er entfällt, wenn die Förderung nicht bewilligt wird.“

Lassen Sie diesen Satz sinngemäß in das Angebot aufnehmen, das Sie nach dem Antrag unterschreiben. Er ist ein Beispiel und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was gefördert wird (Modul 1, nur KMU)

Nicht gefördert werden Beleuchtung, Heizungspumpen für die Gebäudebeheizung und die allgemeine Gebäudelüftung. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst über die Förderzentrale Deutschland. Für Prozesswärme, Mess- und Regeltechnik und größere Optimierungen gibt es weitere Module.

Motoren und Antriebe

Hocheffiziente Elektromotoren, auch mit Frequenzumrichter.

Pumpen und Ventilatoren

Zum Beispiel Prozess- und Kühlwasserpumpen, Absaugungen. Lüftung nur, wenn sie überwiegend der Produktion dient.

Druckluft

Hocheffiziente Drucklufterzeuger und ihre übergeordnete Steuerung.

Abwärme und Dämmung

Wärmetauscher zur Abwärmenutzung, Dämmung bestehender Anlagen.

Fördercheck: 15 Minuten, kostenlos

Sie planen eine Investition oder haben schon ein Angebot auf dem Tisch? Rufen Sie an: 0151 56383518. Ich sage Ihnen am Telefon, ob die Maßnahme förderfähig ist und was Sie vor der Unterschrift klären müssen.

Häufige Fragen

Was ist, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist?

Für diese Maßnahme ist die Förderung dann in der Regel verloren. Weitere Maßnahmen lassen sich noch sauber beantragen, wenn Sie jetzt die Reihenfolge einhalten.

Wird auch das Energieaudit gefördert?

Ja, im BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1), für kleine und mittlere Unternehmen sowie größere, die nicht auditpflichtig sind. Die Richtlinie endet am 31.12.2026, eine Nachfolgeregelung ist bisher nicht veröffentlicht. Auch hier gilt: erst die Bewilligung, dann der Auftrag.

Muss ich eine alte Anlage erst ausfallen lassen?

Nein. Besser ist, den Tausch zu planen, bevor die Anlage ausfällt. Dann bleibt Zeit für Antrag und Bescheid.

Sprechen wir darüber

Ein kurzes Gespräch klärt, ob Ihre Investition förderfähig ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

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