Leistung

Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung – und Interessenten schon bei der Besichtigung vorzulegen. Wir stellen ihn als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis aus, registriert und prüffähig.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Sobald ein Gebäude den Eigentümer oder den Mieter wechselt, ist der Energieausweis Pflicht. Er muss Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert und bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden – nicht erst beim Vertragsabschluss. Spätestens mit dem Vertrag ist er zu übergeben.

Auch in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben aus dem Ausweis zu nennen: Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse und Energiekennwert. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit – und Portale beanstanden unvollständige Anzeigen zunehmend automatisch.

Für Neubauten entsteht der Ausweis ohnehin im Nachweisverfahren. Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen ihn zusätzlich sichtbar aushängen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Beides sind gültige Energieausweise nach GEG – aber sie sagen Unterschiedliches aus, und Sie haben nicht immer die freie Wahl.

Verbrauchsausweis

Basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, bildet aber auch das Nutzerverhalten ab: Ein sparsamer Bewohner lässt das Gebäude besser dastehen, als es ist – und umgekehrt.

Bedarfsausweis

Berechnet den energetischen Zustand des Gebäudes selbst, unabhängig von den Bewohnern. Aufwendiger, dafür belastbar – und die Grundlage für sinnvolle Modernisierungsempfehlungen.

Wer hat die Wahl?

Nicht jeder. Für einen Teil der Gebäude schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor, abhängig von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Sanierungsstand. Was für Ihr Gebäude gilt, sagen wir Ihnen vorab am Telefon.

Nichtwohngebäude: deutlich mehr Aufwand

Bei Wohngebäuden wird das Gebäude als Ganzes betrachtet. Bei Nichtwohngebäuden wird es zoniert: Büro, Lager, Verkauf, Werkstatt, Sanitärbereich – jede Nutzungszone hat eigene Anforderungen an Temperatur, Beleuchtung und Luftwechsel und geht getrennt in die Bilanz ein.

Dadurch fließen Aspekte ein, die beim Wohngebäude keine Rolle spielen: Beleuchtungstechnik, Lüftungsanlagen, Kälteerzeugung. Das macht den Ausweis aufwendiger, liefert aber auch deutlich konkretere Ansatzpunkte für Einsparungen.

Gerade bei gemischt genutzten Gebäuden – Wohnen über Gewerbe – lohnt eine kurze Vorabklärung, welches Verfahren überhaupt greift.

So läuft es ab

  1. Vorabklärung

    Wir klären telefonisch, welche Ausweisart zulässig ist und welche Unterlagen gebraucht werden. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot.

  2. Datenaufnahme

    Beim Verbrauchsausweis genügen meist Abrechnungen und Gebäudedaten. Beim Bedarfsausweis nehmen wir Bauteile, Flächen und Anlagentechnik auf – aus Bestandsunterlagen oder vor Ort.

  3. Berechnung und Ausstellung

    Wir erstellen die Bilanz, holen die Registriernummer ein und stellen den Ausweis mit Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen aus.

  4. Übergabe

    Sie erhalten den Ausweis digital, auf Wunsch zusätzlich als Ausdruck – mit den Pflichtangaben für Ihre Immobilienanzeige in einer Form, die Sie direkt übernehmen können.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach muss er für einen erneuten Verkauf oder eine Vermietung neu erstellt werden. Wenn Sie zwischenzeitlich umfassend saniert haben, lohnt ein neuer Ausweis oft schon vorher – die bessere Effizienzklasse wirkt sich unmittelbar auf Kaufpreis und Mietinteresse aus.

Was kostet ein Energieausweis?

Das hängt von Gebäudetyp, Größe und Ausweisart ab. Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus liegt deutlich unter einem zonierten Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude. Sie bekommen vor der Beauftragung ein Festpreisangebot – keine Abrechnung nach Aufwand, keine Nachforderungen.

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich nicht verkaufe oder vermiete?

Nein. Wer sein Gebäude selbst nutzt und weder verkauft noch vermietet, braucht keinen. Ausgenommen sind Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, die aushängen müssen. Viele Eigentümer lassen dennoch einen Bedarfsausweis erstellen, weil er die Grundlage für eine geförderte Sanierungsplanung liefert.

Reicht ein Energieausweis aus dem Internet?

Für Verbrauchsausweise gibt es Online-Angebote, bei denen niemand das Gebäude sieht. Rechtlich haftet der Aussteller aber für die Plausibilität der Daten – bei reiner Selbstauskunft ohne jede Prüfung ist das heikel. Bei Bedarfsausweisen ist eine belastbare Aufnahme ohnehin unverzichtbar.

Gilt der Energieausweis für einzelne Wohnungen?

Nein, er wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, brauchen Sie den Ausweis für das Gesamtgebäude – üblicherweise über die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft.

Sprechen wir darüber

Sagen Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht und ob Sie verkaufen, vermieten oder bauen. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis zulässig ist, was er kostet und wie schnell er vorliegt.

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