Leistungsübersicht

Energieberatung, Nachweise und Berichte – im Detail

Neun Bereiche, 27 Leistungen: von der Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude über Energieausweise und bauphysikalische Nachweise bis zu Energieaudit, Förderberatung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und kommunaler Wärmeplanung.

Energieberatung für Wohngebäude

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser: Wir nehmen das Gebäude auf, rechnen Sanierungsvarianten durch und zeigen, welcher Weg energetisch und wirtschaftlich trägt.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP gliedert die Sanierung in aufeinander abgestimmte Schritte – so, dass keine Maßnahme eine spätere blockiert und nichts doppelt bezahlt wird. Grundlage ist eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort, nicht ein Fragebogen.

Für wen

Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die über mehrere Jahre schrittweise sanieren wollen.

Sie erhalten

Bestandsaufnahme, Maßnahmenpakete in sinnvoller Reihenfolge, Energie- und Kosteneinsparung je Schritt sowie eine verständliche Umsetzungshilfe – im bundeseinheitlichen iSFP-Format.

Förderung & Hinweise

BAFA-Zuschuss auf das Beraterhonorar. Zusätzlich 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen, die später aus dem Fahrplan heraus umgesetzt werden.

Ausführlich: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) →

BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Die geförderte Vor-Ort-Beratung im Programm „Energieberatung für Wohngebäude“. Sie mündet wahlweise in einen iSFP oder in einen Bericht zur Sanierung in einem Zug.

Für wen

Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften von Bestandsgebäuden. Die Programmvoraussetzungen – unter anderem zum Alter des Gebäudes – prüfen wir vor der Antragstellung.

Sie erhalten

Beratungsbericht nach BAFA-Vorgaben, Vergleich der Sanierungsvarianten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein Abschlussgespräch, in dem wir die Ergebnisse gemeinsam durchgehen.

Förderung & Hinweise

Bis zu 50 % des förderfähigen Beraterhonorars. Den Antrag stellen wir für Sie – er muss vor der Beauftragung vorliegen.

Ausführlich: BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) →

Effizienzhaus-Beratung nach BEG

Berechnung, mit welchem Maßnahmenpaket Ihr Gebäude welche Effizienzhaus-Stufe erreicht – und was die jeweilige Stufe an Investition und an Förderung bedeutet.

Für wen

Eigentümer, die eine umfassende Sanierung planen und wissen wollen, ob sich der Sprung auf die nächste Effizienzhaus-Stufe rechnet.

Sie erhalten

Berechnung der erreichbaren Effizienzhaus-Stufen, Variantenvergleich mit Investitions- und Förderwirkung sowie eine begründete Empfehlung.

Förderung & Hinweise

Teil der geförderten Beratung. Die Umsetzung läuft über BEG-Zuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Für Gewerbe, Industrie, Kommunen und Vereine – vom Bürogebäude über die Produktionshalle bis zur Schule.

BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)

Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Betrachtet werden Gebäudehülle, Anlagentechnik und Betriebsführung im Zusammenhang – nicht isoliert.

Für wen

Unternehmen, Kommunen, Vereine und Eigentümer gewerblich genutzter Gebäude.

Sie erhalten

Energiebilanz des Ist-Zustands, Maßnahmenvorschläge mit Einsparung und Amortisation, Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit und ein prüffähiger Beratungsbericht.

Förderung & Hinweise

Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten – eine der höchsten Förderquoten im gesamten Programmspektrum.

Sanierungskonzepte für Bestandsgebäude

Wenn ein Gebäude über Jahre gewachsen ist, kollidieren Maßnahmen leicht miteinander. Das Konzept ordnet sie in eine Reihenfolge, die zum Investitionsrahmen und zum laufenden Betrieb passt.

Für wen

Eigentümer und Betreiber von Büro-, Hallen-, Handels- und Verwaltungsgebäuden mit Sanierungsstau.

Sie erhalten

Bewertung des Ist-Zustands, Maßnahmenpakete mit Einsparpotenzial und Kostenrahmen, Umsetzungsreihenfolge und Hinweise zur Förderfähigkeit.

Energieberatung für kommunale Liegenschaften

Kommunen verwalten meist viele Gebäude mit begrenztem Budget. Wir bewerten den Bestand vergleichbar und zeigen, wo eingesetztes Geld am meisten bewirkt.

Für wen

Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände mit Schulen, Kitas, Turnhallen und Verwaltungsbauten.

Sie erhalten

Vergleichende Bewertung über den Gebäudebestand, Prioritätenreihung, Hinweise zu Sanierungspflichten nach GEG und eine förderseitige Einordnung je Objekt.

Förderung & Hinweise

Über die EBN förderfähig; für einzelne Bausteine kommen weitere Programme in Betracht.

Energieausweise nach GEG

Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung – und muss Interessenten schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

Energieausweis für Wohngebäude

Als Bedarfsausweis auf Basis einer Berechnung des Gebäudes oder als Verbrauchsausweis auf Basis der Abrechnungen der letzten drei Jahre. Welcher zulässig ist, hängt an Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Sanierungsstand.

Für wen

Eigentümer und Verwalter von Ein- und Mehrfamilienhäusern bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.

Sie erhalten

Registrierten Energieausweis nach GEG mit Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen. Wir sagen Ihnen vorab, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist.

Ausführlich: Energieausweis für Wohngebäude →

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Deutlich aufwendiger als beim Wohngebäude: Jede Nutzungszone – Büro, Lager, Verkauf, Werkstatt – wird einzeln erfasst und gerechnet. Auch Beleuchtung und Lüftung gehen in die Bilanz ein.

Für wen

Eigentümer und Betreiber gemischt genutzter Gebäude, Gewerbeimmobilien und öffentlicher Bauten.

Sie erhalten

Zonierte Berechnung, registrierten Energieausweis nach GEG und Modernisierungsempfehlungen für die relevanten Zonen.

Ausführlich: Energieausweis für Nichtwohngebäude →

Aushangpflichtiger Energieausweis

Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen ihren Energieausweis sichtbar aushängen. Das betrifft weit mehr Gebäude, als vielen bewusst ist.

Für wen

Behörden, Schulen, Bibliotheken, Kliniken sowie privat betriebene Gebäude mit Publikumsverkehr ab einer bestimmten Größe.

Sie erhalten

Energieausweis inklusive normgerechtem Aushang und eine Einschätzung, ob und ab wann die Pflicht für Ihr Gebäude greift.

Nachweise & Bauphysik

Rechnerische Nachweise, wie Bauamt, Fördergeber und Bauüberwachung sie verlangen – prüffähig aufbereitet.

Nachweis Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2

Der Nachweis belegt, dass Bauteile ein Mindestmaß an Wärmeschutz einhalten. Es geht dabei nicht um Energiekosten, sondern um Bauschadensfreiheit: Zu kalte Innenoberflächen führen zu Tauwasser und Schimmel.

Für wen

Bauherren, Architekturbüros und Handwerksbetriebe bei Neubau, Umbau, Anbau und bei Änderungen an Bauteilen im Bestand.

Sie erhalten

Bauteilbezogenen Nachweis nach DIN 4108-2 mit Angabe der Wärmedurchgangskoeffizienten und der kritischen Anschlusspunkte – als prüffähiges Dokument für die Behörde.

Nachweis sommerlicher Wärmeschutz

Belegt, dass sich Räume im Sommer nicht unzumutbar aufheizen. Geführt wird er über das Sonneneintragskennwert-Verfahren oder – bei kritischen Fällen – über eine Simulation der Übertemperaturgradstunden.

Für wen

Bauherren und Planer, vor allem bei großen Glasflächen, Dachgeschossausbauten und leichter Bauweise.

Sie erhalten

Nachweis nach DIN 4108-2 im passenden Verfahren, bei Nichteinhaltung mit konkreten Maßnahmenvorschlägen wie Verschattung oder Nachtlüftung.

Wärmebrücken- und GEG-Nachweis

Wärmebrücken lassen sich pauschal ansetzen, über Gleichwertigkeit nachweisen oder detailliert berechnen. Die Wahl beeinflusst das Ergebnis der GEG-Bilanz spürbar – und damit auch die erreichbare Förderstufe.

Für wen

Bauherren und Planer im Neubau sowie bei Sanierungen, die eine Effizienzhaus-Stufe erreichen sollen.

Sie erhalten

Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder detaillierte Berechnung, dazu den GEG-Nachweis für den Bauantrag.

Energieaudit & Energiemanagement

Für Unternehmen mit Pflichten aus EDL-G und Energieeffizienzgesetz – und für alle, die ihren Verbrauch systematisch in den Griff bekommen wollen.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ein normkonformes Audit erfasst alle wesentlichen Energieströme im Unternehmen, bewertet sie und leitet wirtschaftliche Maßnahmen ab. Es endet mit einem prüffähigen Bericht, den Sie im Nachweisfall vorlegen können.

Für wen

Unternehmen, die die Schwelle beim Gesamtendenergieverbrauch überschreiten. Mit der Novelle von EDL-G und Energieeffizienzgesetz zählt nicht mehr die Unternehmensgröße, sondern allein der Verbrauch – dadurch sind deutlich mehr mittelständische Betriebe betroffen als früher.

Sie erhalten

Datenaufnahme und Energiebilanz, bewertete Einsparmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeit, Auditbericht nach DIN EN 16247-1 und die Unterlagen für den Nachweis.

Förderung & Hinweise

Über verschiedene Programme förderfähig; die passende Schiene klären wir vor der Beauftragung.

Ausführlich: Energieaudit nach DIN EN 16247-1 →

Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Ein Managementsystem verankert Energieeffizienz dauerhaft im Betrieb, statt sie alle vier Jahre neu zu erheben. Ein zertifiziertes System nach ISO 50001 oder EMAS befreit zudem von der Auditpflicht.

Für wen

Energieintensive Unternehmen und alle, die oberhalb der Schwelle für ein verpflichtendes Managementsystem liegen oder absehbar dorthin wachsen.

Sie erhalten

Energiepolitik und Zielsystem, Kennzahlen und Messkonzept, Dokumentation und PDCA-Zyklus – aufgebaut bis zur Zertifizierungsreife, auf Wunsch mit Begleitung durch das Zertifizierungsaudit.

EnEfG-Umsetzungsplan und Abwärmemeldung

Identifizierte wirtschaftliche Maßnahmen müssen in einem Umsetzungsplan festgehalten, jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht werden. Parallel besteht die Pflicht, Abwärmepotenziale zu melden.

Für wen

Unternehmen, die unter die Pflichten des Energieeffizienzgesetzes fallen.

Sie erhalten

Umsetzungsplan in der geforderten Form, Aufbereitung der Daten für die Veröffentlichung und die Meldung an die Plattform für Abwärme.

Förderberatung & Antragstellung

Förderprogramme sind kombinierbar, schließen sich aber teilweise gegenseitig aus. Wir rechnen die Varianten durch und übernehmen den Antrag.

Förderberatung BAFA und KfW

Zuschuss oder Kredit, Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung, mit oder ohne iSFP-Bonus: Die günstigste Kombination ist selten die naheliegende. Wir rechnen sie durch, bevor Sie sich festlegen.

Für wen

Private Eigentümer, Unternehmen und Kommunen mit Sanierungs- oder Investitionsvorhaben.

Sie erhalten

Prüfung der Fördermöglichkeiten, Vergleich der Varianten, vollständige Antragstellung und Begleitung bis zum Verwendungsnachweis.

Förderung & Hinweise

Ein zentraler Punkt: Fast alle Programme verlangen die Antragstellung vor Beauftragung oder Vorhabenbeginn. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Das zentrale Programm für Effizienzinvestitionen in der Wirtschaft – von der einzelnen Querschnittstechnologie bis zum Transformationskonzept für den gesamten Standort.

Für wen

Produzierende Unternehmen, Handwerk und Gewerbe mit Investitionen in Anlagen, Prozesswärme, Messtechnik oder Dekarbonisierung.

Sie erhalten

Auswahl des passenden Moduls, Berechnung der Einsparung als Fördergrundlage, Antragstellung und Begleitung der Nachweisführung.

Förderung & Hinweise

Module 1 bis 6 decken Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess- und Regeltechnik, Anlagenoptimierung, Transformationskonzepte und Elektrifizierung ab.

Fachplanung und Baubegleitung

Viele Förderprogramme setzen eine fachliche Begleitung der Umsetzung voraus – und fördern sie zugleich. Sie stellt sicher, dass am Ende tatsächlich das gebaut wird, was beantragt wurde.

Für wen

Bauherren, die geförderte Einzelmaßnahmen oder eine Effizienzhaus-Sanierung umsetzen.

Sie erhalten

Fachliche Begleitung der Ausführung, Prüfung der Umsetzung gegen den Förderantrag und Erstellung des Verwendungsnachweises.

Förderung & Hinweise

Eigenständig förderfähig – die Begleitung kostet Sie damit deutlich weniger als ihr Honorar.

Nachhaltigkeit, ESG & CO₂-Bilanzierung

Berichtspflichten erfüllen – und die Zahlen so aufbereiten, dass sie auch gegenüber Kunden, Banken und Investoren tragen.

CSRD-Berichterstattung nach ESRS

Der Kreis der Berichtspflichtigen ist durch das Omnibus-Paket der EU deutlich kleiner geworden. Wo die Pflicht greift, bleibt sie anspruchsvoll: Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-konforme Darstellung und Prüfungsfähigkeit.

Für wen

Unternehmen oberhalb der neuen Schwellenwerte sowie Unternehmen, die freiwillig oder auf Verlangen ihrer Konzernmutter berichten.

Sie erhalten

Wesentlichkeitsanalyse einschließlich Double Materiality Assessment, Datenerhebungskonzept, Berichtsentwurf nach ESRS und Begleitung der Prüfung.

CO₂-Bilanz Scope 1–3

Die Treibhausgasbilanz ist für die meisten Unternehmen der praktische Einstieg – oft nicht wegen einer eigenen Pflicht, sondern weil Kunden, Banken oder Ausschreibungen die Zahlen verlangen.

Für wen

Unternehmen jeder Größe, die Emissionsdaten belegen müssen oder sich Ziele setzen wollen.

Sie erhalten

Bilanz nach GHG Protocol und ISO 14064 über Scope 1, 2 und die relevanten Scope-3-Kategorien, mit nachvollziehbarer Datengrundlage und Ansatzpunkten zur Reduktion.

DNK, GRI und ESG-Strategie

Wer nicht CSRD-pflichtig ist, aber Nachhaltigkeit belegen muss, fährt mit einem schlankeren Rahmen meist besser – mit deutlich weniger Aufwand bei vergleichbarer Aussagekraft.

Für wen

Mittelständische Unternehmen mit Anforderungen aus der Lieferkette, aus Ausschreibungen oder von der Hausbank.

Sie erhalten

Berichterstattung nach Deutschem Nachhaltigkeitskodex oder GRI-Standards, Kennzahlensystem und – auf Wunsch – Ableitung von Reduktionszielen.

Wärmeplanung & Wärmenetze

Für Kommunen, Stadtwerke und Quartiersentwickler auf dem Weg zu einer bezahlbaren, dekarbonisierten Wärmeversorgung.

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung ordnet das Gemeindegebiet in voraussichtliche Versorgungsgebiete und schafft damit die Grundlage, auf der Eigentümer und Betriebe ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

Für wen

Städte, Gemeinden und Ämter mit gesetzlichem Auftrag zur Wärmeplanung.

Sie erhalten

Bestands- und Potenzialanalyse, Zielszenario, Einteilung in Versorgungsgebiete und eine Wärmewendestrategie mit konkreten ersten Schritten.

Wärmenetze nach BEW

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze begleitet den Weg von der ersten Machbarkeitsbetrachtung bis zum Betrieb – in getrennten Modulen mit jeweils eigenen Anforderungen.

Für wen

Stadtwerke, Energiegenossenschaften, Wohnungsunternehmen und Kommunen mit Netzprojekten.

Sie erhalten

Machbarkeitsstudie und Transformationsplan im Modul 1, Begleitung der Umsetzung im Modul 2 sowie die zugehörige Antragstellung.

Quartierskonzepte

Im Quartier lassen sich Lösungen rechnen, die für das Einzelgebäude nie wirtschaftlich würden – gemeinsame Wärmeerzeugung, Abwärmenutzung, geteilte Speicher.

Für wen

Quartiersentwickler, Wohnungsunternehmen und Kommunen.

Sie erhalten

Bewertung der Versorgungsvarianten – technisch, wirtschaftlich und förderseitig – mit einer belastbaren Empfehlung als Entscheidungsgrundlage.

Managementsysteme & Prozesse

Strukturen, die nach dem Projekt weitertragen – geprüft, dokumentiert und im Alltag anwendbar.

Internes Audit nach ISO 9001

Interne Audits sind Pflichtbestandteil eines Qualitätsmanagementsystems. Sinnvoll werden sie erst, wenn sie nicht als Formalie geführt werden, sondern tatsächlich Schwachstellen finden.

Für wen

Zertifizierte Unternehmen und solche, die auf ein Zertifizierungsaudit hinarbeiten.

Sie erhalten

Auditplanung, Durchführung, Auditbericht mit Feststellungen und Verbesserungspotenzialen sowie Nachverfolgung der Maßnahmen – durch zertifizierten Auditor.

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS

Ein Umweltmanagementsystem ordnet Umweltaspekte, rechtliche Pflichten und Ziele in einen Rahmen. EMAS geht über ISO 14001 hinaus und verlangt zusätzlich eine veröffentlichte Umwelterklärung.

Für wen

Unternehmen mit Anforderungen aus Kundenverträgen, Ausschreibungen oder eigener Zielsetzung.

Sie erhalten

Aufbau des Systems, Rechtskataster, Umweltprogramm, interne Audits und Begleitung bis zur Zertifizierung beziehungsweise Validierung.

Prozessmanagement

Effizienzprojekte scheitern selten an der Technik, sondern daran, dass Zuständigkeiten und Abläufe unklar sind. Prozessmanagement setzt genau dort an.

Für wen

Unternehmen mit gewachsenen Abläufen, unklaren Schnittstellen oder anstehender Digitalisierung.

Sie erhalten

Aufnahme und Analyse der Ist-Prozesse, Soll-Konzept, Maßnahmen zur Umsetzung und Kennzahlen, an denen sich der Erfolg messen lässt.

Nicht sicher, was Sie brauchen?

Das ist der Normalfall – und genau dafür ist das Erstgespräch da. Schildern Sie Ihr Vorhaben, wir sagen Ihnen, welche Leistung passt, ob eine Pflicht besteht und welche Förderung in Frage kommt. Kostenlos und unverbindlich.

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