Mindestwärmeschutz-Nachweis nach DIN 4108-2
Sie wollen ein Ferienhaus dauerhaft bewohnen oder ein Gebäude anders nutzen? Die Bauaufsicht verlangt dann oft den Nachweis des Mindestwärmeschutzes. Wir erstellen ihn prüffähig, und wenn er nicht auf Anhieb klappt, zeigen wir den kürzesten Weg dahin.
Wann Sie ihn brauchen
Ferienhaus wird Wohnhaus
Häufig an Schlei, Ostsee und in Ferienhausgebieten, für die ein neuer Bebauungsplan Dauerwohnen erlaubt.
Ausbau und Umbau
Dachgeschoss wird Wohnraum, Scheune oder Stall wird Wohnung.
Bauantrag
Wenn die Bauaufsicht den Nachweis ausdrücklich anfordert.
Was geprüft wird
Die DIN 4108-2 legt fest, wie gut Wände, Dach, Boden und Fenster mindestens dämmen müssen, damit sich kein Schimmel bildet und die Räume bewohnbar sind. Geprüft wird jedes Bauteil einzeln: Wärmedurchlasswiderstand, Wärmebrücken und Feuchteschutz.
Viele Ferienhäuser aus den 1970er- und 1980er-Jahren erfüllen das schon. Wo nicht, liegt es meist am Fußboden oder am Dach.
So läuft es ab
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Unterlagen sichten
Bauakte, Baubeschreibung, alte Pläne. Fehlende Akten fordern wir mit Ihrer Vollmacht beim Bauamt an.
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Ortstermin
Aufbau der Bauteile prüfen, wo nötig an unauffälliger Stelle öffnen.
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Nachweis
Prüffähige Berechnung für die Bauaufsicht.
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Wenn es nicht reicht
Wir zeigen, welche Dämmung fehlt und was sie bewirkt.
Mehrere Häuser im selben Gebiet
In Ferienhausgebieten stehen oft viele gleiche Häuser. Wenn mehrere Eigentümer gleichzeitig umnutzen wollen, lässt sich der Aufwand teilen. Sprechen Sie uns gemeinsam an.
Was es kostet
Sie bekommen nach dem ersten Gespräch einen schriftlichen Festpreis. Der hängt von Größe, Baujahr und vorhandenen Unterlagen ab, nicht von der Zahl der Rückfragen. Anfahrt in Kiel und im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist enthalten.
Bei geförderten Leistungen rechnen wir den Zuschuss vorab mit Ihnen durch, damit Sie wissen, was am Ende bei Ihnen bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Nachweis nicht klappt?
Dann zeigen wir, welche Dämmung fehlt und was sie kostet. Häufig reichen Dach oder Fußboden.
Brauche ich zusätzlich einen Energieausweis?
Für die Nutzungsänderung meist nicht. Beim späteren Verkauf oder bei Vermietung schon.
Kostenlose Ersteinschätzung, unverbindlich
Am schnellsten per Telefon: Es meldet sich unser Büro in Melsdorf, nimmt Ihr Anliegen auf und stimmt einen Termin ab. Oder unten kurz das Formular ausfüllen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Festpreisangebot.
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.