Zertifizierte Energieberatung · BAFA-gelistet seit 2024
Energie effizient nutzen. Zukunft nachhaltig gestalten.
JS Consulting – Energy & Sustainability begleitet Unternehmen, Kommunen und Immobilieneigentümer
von der ersten Analyse bis zur geförderten Umsetzung – persönlich, zertifiziert und messbar.
DIN EN 16247CSRD & ESRSEnergieausweis & GEGISO 50001BAFA- & KfW-Förderung
80 %
Zuschuss auf Energieberatung für Nichtwohngebäude
50 %
Zuschuss auf Energieberatung für Wohngebäude
5 %
iSFP-Bonus zusätzlich auf spätere Sanierungsmaßnahmen
27
Leistungen – von der Bauphysik bis zur CSRD
Unsere Leistungen
Beratung, die sich auszahlt
Von der gesetzlichen Pflichtprüfung über den Energieausweis bis zur strategischen Nachhaltigkeitsberichterstattung – für Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Unternehmen und Kommunen.
Transparent, strukturiert und ohne Umwege – Sie wissen jederzeit, wo Ihr Projekt steht.
1
Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich: Wir klären Ziele, Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten – telefonisch oder vor Ort.
2
Analyse
Datenaufnahme zu Gebäude, Anlagen und Verbräuchen – sorgfältig dokumentiert als Basis für belastbare Entscheidungen.
3
Konzept & Förderung
Maßnahmenplan mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – inklusive Auswahl und Beantragung passender Förderprogramme.
4
Umsetzung & Kontrolle
Begleitung bei der Umsetzung und Erfolgskontrolle – auf Wunsch mit laufendem Energie- und Nachhaltigkeitsmonitoring.
Über JSC
Beratung, die Verantwortung übernimmt
JS Consulting – Energy & Sustainability ist ein inhabergeführtes Beratungsunternehmen
aus Melsdorf bei Kiel. Seit 2024 zertifiziert, unterstützen wir Unternehmen, Kommunen und
Immobilieneigentümer in Schleswig-Holstein und bundesweit dabei, Energiekosten zu senken,
Fördermittel zu sichern und Nachhaltigkeit messbar zu machen.
Zertifiziert & gelistet
BAFA-gelistete Energieberatung, DIN EN 16247 und ISO 9001 – geprüfte Qualität.
Förderoptimiert
Wir holen das Maximum aus BAFA-, BEG- und KfW-Programmen heraus.
Ganzheitlich
Energie, ESG-Berichterstattung und Prozesse – alles aus einer Hand.
Persönlich
Direkter Draht zu Ihrer Beratung – ohne Callcenter und Warteschleifen.
Energiekosten nach Maßnahmenpaket−34 %
Schematische Darstellung – kein Ergebnis eines konkreten Projekts
BAFA-gelistetBundesexpertenliste
Scope 1–3CO₂-Bilanz nach ISO 14064
Förderprogramme
Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Beratung
Der Staat fördert Energieberatung und energetische Maßnahmen erheblich – wir finden das passende Programm und übernehmen die Antragstellung.
BAFAbis zu 50 %
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – plus 5 % iSFP-Bonus bei späterer BEG-Sanierung.
BAFAbis zu 80 %
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen & Systeme (EBN)
Geförderte Energieberatung für Unternehmen und Kommunen – Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten.
BEGZuschuss + Kredit
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – bis hin zur Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
KfWzinsgünstig
Kredite & Tilgungszuschüsse
Zinsgünstige Finanzierung für energetische Sanierung, Neubau und erneuerbare Energien – kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen.
Förderkonditionen ändern sich regelmäßig (Stand: August 2026). Wir prüfen für Ihr Vorhaben tagesaktuell,
welche Programme passen – und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – zu Pflichten, Fristen, Förderung und Ablauf.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird – er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Auch für Neubauten wird er ausgestellt. Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen ihn zusätzlich sichtbar aushängen. Wer keinen vorlegt, riskiert ein Bußgeld.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und bildet damit auch das Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis berechnet den energetischen Zustand des Gebäudes selbst – unabhängig davon, wer darin wohnt. Er ist aufwendiger, aber aussagekräftiger und für viele Gebäude vorgeschrieben. Welcher zulässig ist, hängt an Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand. Das klären wir vorab in fünf Minuten am Telefon.
Was kostet ein Energieausweis?
Das hängt von Gebäudetyp, Größe und Ausweisart ab: Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis für ein gemischt genutztes Nichtwohngebäude, bei dem jede Nutzungszone einzeln gerechnet wird. Sie erhalten vor Auftragserteilung ein Festpreisangebot – keine Abrechnung nach Aufwand, keine Nachforderungen.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie sinnvoll sanieren – damit sich Maßnahmen nicht gegenseitig blockieren und Sie nichts doppelt bezahlen. Er ist selbst gefördert und bringt einen zusätzlichen Vorteil: Für Einzelmaßnahmen, die aus einem iSFP heraus umgesetzt werden, gibt es einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BEG-Förderung. Bei größeren Sanierungen holt der iSFP seine Kosten dadurch in der Regel wieder herein.
Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung selbst?
Für Wohngebäude übernimmt das BAFA bis zu 50 % des Beraterhonorars, für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Den Antrag stellen wir für Sie – Sie zahlen nur den Eigenanteil. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden, deshalb steht er bei uns am Anfang und nicht am Ende.
Wer muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?
Mit der Novelle von EDL-G und Energieeffizienzgesetz entfällt die bisherige Unterscheidung nach Unternehmensgröße – maßgeblich ist allein der Energieverbrauch. Die Auditpflicht greift ab rund 2,8 GWh durchschnittlichem jährlichem Gesamtendenergieverbrauch im Dreijahresmittel. Für bereits betroffene Unternehmen läuft eine Übergangsfrist bis zum 11. Oktober 2026. Damit fallen deutlich mehr mittelständische Betriebe unter die Pflicht als bisher. Ob Sie dazugehören, rechnen wir anhand Ihrer Verbrauchsdaten in einem Erstgespräch durch. (Stand: August 2026)
Energieaudit oder Energiemanagementsystem nach ISO 50001?
Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS befreit von der Auditpflicht. Ab einem Gesamtendenergieverbrauch von rund 23,6 GWh im Jahr wird ein solches System verpflichtend. Dazwischen ist es eine Abwägung: Das Audit ist der kleinere Aufwand, das Managementsystem verankert Effizienz dauerhaft im Betrieb und zahlt sich ab einer gewissen Energieintensität schneller aus. Wir rechnen beide Wege für Sie durch, bevor Sie sich festlegen. (Stand: August 2026)
Ist mein Unternehmen zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet?
Der Kreis der Berichtspflichtigen ist durch das Omnibus-Paket der EU deutlich kleiner geworden: Die Pflicht greift erst ab etwa 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Viele Unternehmen, die sich bereits vorbereitet hatten, fallen damit heraus. Relevant bleibt das Thema trotzdem – meist über die Lieferkette: Wer an Konzerne oder Banken liefert, wird nach Emissionsdaten und ESG-Kennzahlen gefragt, ganz unabhängig von einer eigenen Berichtspflicht. Für diesen Fall ist eine schlanke CO₂-Bilanz meist der richtige Einstieg, nicht der volle Bericht. (Stand: August 2026)
Wann brauche ich den Nachweis Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2?
Der Nachweis belegt, dass Bauteile ein Mindestmaß an Wärmeschutz einhalten – vor allem zum Schutz vor Schimmel und Tauwasser. Gefordert wird er typischerweise im Bauantrag, bei Umbauten und Anbauten sowie dann, wenn Bauteile im Bestand verändert werden. Häufig kommt der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes hinzu, der verhindert, dass sich Räume im Sommer unzumutbar aufheizen. Beides erstellen wir prüffähig für die Behörde.
Beraten Sie auch außerhalb von Schleswig-Holstein?
Ja. Der Sitz ist Melsdorf bei Kiel, und in Schleswig-Holstein sind wir regelmäßig vor Ort. Darüber hinaus arbeiten wir bundesweit – ein Schwerpunkt liegt im Münsterland. Ortstermine für Aufnahme und Begehung finden immer vor Ort statt, Abstimmung und Auswertung laufen wahlweise digital, was Termine deutlich beschleunigt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten auch ohne Auftrag.
Bereit, Ihre Energiekosten zu senken?
Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch – wir zeigen Ihnen, welches Einspar- und Förderpotenzial in Ihrem Gebäude oder Unternehmen steckt.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
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Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel – www.datenschutzzentrum.de