Energieberatung in Kiel & Schleswig-Holstein Ihr Haus verliert Wärme und Geld. Ich zeige Ihnen, wo.
Ihr Energieberater aus Melsdorf bei Kiel, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Energieausweis, Sanierungsfahrplan und Energieaudit, mit bis zu 50 % Förderung auf die Beratung.
Kostenloses Erstgespräch 0151 56383518
Melsdorf, Borgwedel & Stexwig Betrieb: Auditpflicht? QMB-Stelle unbesetzt?
Schritt 1 von 4 · Erstgespräch
Erst der Förderantrag, dann der Auftrag.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie vorhaben. Danach stelle ich den BAFA-Antrag für Sie. Der Zuschuss gilt nur, wenn er vor der Beauftragung beantragt wurde, deshalb steht er bei mir am Anfang.
Geförderte Vor-Ort-Beratung mit bis zu 50 % Zuschuss auf das Beraterhonorar (max. 650 € / 850 €).
Schritt 2 von 4 · Aufnahme vor Ort
Ich sehe mir Ihr Haus an. Vom Keller bis zum First.
Was durch Dach, Fenster und Fassade entweicht, bezahlen Sie mit jeder Heizkostenabrechnung. Deshalb schaue ich genau hin. Bauteile, Heizung, Verbräuche, Pläne: alles wird aufgenommen und dokumentiert. Aus Ihren Bestandsplänen entsteht ein Gebäudemodell. Damit rechne ich, statt mit Faustwerten zu schätzen.
Schritt 3 von 4 · Sanierungsfahrplan
Die richtige Reihenfolge spart doppelte Arbeit.
Der Fahrplan legt fest, was zuerst kommt, damit sich Maßnahmen nicht gegenseitig blockieren. Jede Maßnahme bekommt Kosten, Förderung und Wirkung. Was sich nicht rechnet, weise ich genauso klar aus.
Schritt 4 von 4 · Umsetzung
Umsetzen mit Förderung. In Ihrem Tempo.
Ich begleite die Umsetzung bis zum Verwendungsnachweis und prüfe tagesaktuell, welche Programme von BAFA und KfW zu Ihrem Vorhaben passen. Ob in einem Zug oder über Jahre verteilt, entscheiden Sie.
Herbst 2026: Ich bin in Ihrem Ort unterwegs.
Lieber gleich sprechen? 0151 56383518
Was zahlt das BAFA von meiner Beratung?
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude: Geförderte Vor-Ort-Beratung mit bis zu 50 % Zuschuss auf das Beraterhonorar (max. 650 € / 850 €). Den Antrag stelle ich für Sie, Sie zahlen nur den Eigenanteil. Er muss vor der Beauftragung gestellt sein.
Und die Sanierung selbst?
BEG, Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, bis hin zur Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
KfW: Zinsgünstige Finanzierung für energetische Sanierung, Neubau und erneuerbare Energien, kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen.
Förderkonditionen ändern sich regelmäßig (Fördersätze Stand 10.09.2026). Ihr Festpreisangebot bekommen Sie vor Auftragserteilung.
Energieaudit nach DIN EN 16247: Gehört Ihr Betrieb dazu?
Heute gilt die Auditpflicht für Nicht-KMU. Die geplante Novelle von EDL-G und Energieeffizienzgesetz soll das ändern: Dann zählt voraussichtlich allein der Energieverbrauch, Auditpflicht ab rund 2,8 GWh (2,8 Millionen kWh) Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr im Dreijahresmittel. Damit fielen deutlich mehr mittelständische Betriebe darunter als bisher. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026. Wer jetzt rechnet, plant sein Audit ohne Zeitdruck. (Stand: 22.09.2026)
Auch ohne Pflicht lohnt sich der Blick: Energieaudit nach DIN EN 16247 (Modul 1) mit bis zu 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Beratungskosten (max. 3.000 €).
Ihr QM-System läuft weiter. Auch wenn die QMB-Stelle leer ist.
Externer QMB und QM-Betreuung nach ISO 9001: Wir übernehmen die laufenden Aufgaben tageweise, planbar und bei Ihnen vor Ort. Als Überbrückung oder als dauerhafte Lösung.
Was wir für Sie übernehmen
- Interne Audits
- Managementbewertung
- Dokumente lenken
- Maßnahmen und Reklamationen
- Kennzahlen und Qualitätsziele
- Externe Audits begleiten
- Umstellung auf ISO 9001:2026
- Aufbau eines QM-Systems
- Einarbeitung der Nachfolge
Eines lässt sich nicht auslagern: Die Verantwortung für das QM-System bleibt bei der Geschäftsführung. Wir übernehmen die Arbeit und bereiten Entscheidungen vor. Das Zertifikat stellt eine unabhängige Zertifizierungsstelle Ihrer Wahl aus.
Die internen Audits führt in unserem Team eine Fachkraft mit Auditor-Zertifikat für ISO 9001 durch. Ihr erster Ansprechpartner ist Jesper Spehr.
Die ISO 9001:2026 ist erschienen. Sofort handeln müssen Sie nicht.
- Sechste Ausgabe der ISO 9001 veröffentlicht
- Neue Zertifikate nur noch nach Ausgabe 2026
- Bestehende Zertifikate müssen umgestellt sein
Termine nach ISO und Global ACI. Die deutsche Ausgabe DIN EN ISO 9001 ist nach Angabe von DIN Media für November 2026 angekündigt. (Stand: September 2026)
Womit ich Ihnen helfe
Für Hausbesitzer
Für Ein- und Mehrfamilienhäuser in Kiel und Schleswig-Holstein: von der Bestandsaufnahme bis zum geförderten Sanierungsfahrplan.
- Energieausweis für Verkauf und Vermietung
- Sanierungsfahrplan (iSFP) mit BAFA-Zuschuss
- Heizungs- und Effizienzhaus-Beratung
- Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2, etwa wenn das Ferienhaus Dauerwohnsitz wird
- Förderanträge bei BAFA und KfW
Für Unternehmen
Für Gewerbe und Industrie mit gesetzlichen Pflichten nach EDL-G und Energieeffizienzgesetz: normkonformes Audit, prüffähiger Bericht, passende Förderung.
- Energieaudit DIN EN 16247
- Energiemanagement nach ISO 50001, EnEfG-Umsetzungspläne und Abwärmemeldung
- BAFA-geförderte Energieberatung für Anlagen und Systeme (EBN, Modul 1: Energieaudit)
- EEW-Förderung für Anlagen und Prozesswärme
- CO₂-Bilanz Scope 1 bis 3, CSRD und ESG
- Externer QMB und ISO 9001
- Umweltmanagement ISO 14001 und EMAS
Für Kommunen
Für Kommunen, Stadtwerke und Quartiersentwickler auf dem Weg zur dekarbonisierten Wärme.
- Kommunale Wärmeplanung nach WPG
- Wärmenetze nach BEW, Modul 1 und 2
- Quartierskonzepte
- Sanierungskonzepte für Liegenschaften
- Aushangpflichtige Energieausweise
Sie sprechen immer mit mir.
Ich bin Jesper Spehr, Energieberater aus Melsdorf bei Kiel. Bei mir gibt es kein Callcenter und keinen Vertrieb: Wer anruft, hat den am Telefon, der später auch bei Ihnen im Heizungskeller steht.
Ich rechne mit einem Gebäudemodell statt mit Faustwerten. Und ich sage Ihnen auch, welche Maßnahme sich bei Ihnen nicht lohnt.
- Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena): Energieberatung für Wohngebäude, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Energieaudit DIN EN 16247
- Eingetragen in der BAFA-Liste der Energieauditoren nach § 8b EDL-G
- Energieaudits nach DIN EN 16247
- Unterwegs in Schleswig-Holstein und im Münsterland
Gerade vor Ort: Melsdorf Borgwedel & Stexwig
Kurz beantwortet
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Auch für Neubauten wird er ausgestellt. Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen ihn zusätzlich sichtbar aushängen. Wer keinen vorlegt, riskiert ein Bußgeld.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und bildet damit auch das Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis berechnet den energetischen Zustand des Gebäudes selbst, unabhängig davon, wer darin wohnt. Er ist aufwendiger, aber aussagekräftiger und für viele Gebäude vorgeschrieben. Welcher zulässig ist, hängt an Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand. Das klären wir vorab in fünf Minuten am Telefon.
Was kostet ein Energieausweis?
Das hängt von Gebäudetyp, Größe und Ausweisart ab: Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis für ein gemischt genutztes Nichtwohngebäude, bei dem jede Nutzungszone einzeln gerechnet wird. Sie erhalten vor Auftragserteilung ein Festpreisangebot: keine Abrechnung nach Aufwand, keine Nachforderungen.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie sinnvoll sanieren, damit sich Maßnahmen nicht gegenseitig blockieren und Sie nichts doppelt bezahlen. Er ist selbst gefördert und bringt einen zusätzlichen Vorteil: Für Einzelmaßnahmen, die aus einem iSFP heraus umgesetzt werden, gibt es einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BEG-Förderung, und zwar für den Teil der förderfähigen Kosten, der 30.000 € übersteigt. Bei größeren Sanierungen holt der iSFP seine Kosten dadurch in der Regel wieder herein; bei kleinen Maßnahmen ist oft die Steuerermäßigung nach § 35c EStG der bessere Weg. Das rechnen wir vorher durch.
Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung selbst?
Für Wohngebäude übernimmt das BAFA bis zu 50 % des Beraterhonorars (maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten). Für das Energieaudit nach DIN EN 16247 in Unternehmen und Kommunen sind es bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten (maximal 3.000 €). Den Antrag stellen wir für Sie, Sie zahlen nur den Eigenanteil. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden, deshalb steht er bei uns am Anfang und nicht am Ende.
Wer muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?
Heute hängt die Auditpflicht nach § 8 EDL-G noch am KMU-Status: Nicht-KMU müssen alle vier Jahre ein Energieaudit vorlegen. Die geplante Novelle von EDL-G und Energieeffizienzgesetz (Kabinettsbeschluss 24.06.2026, erste Lesung im Bundestag 24.09.2026) stellt voraussichtlich allein auf den Verbrauch ab: Auditpflicht ab rund 2,8 GWh durchschnittlichem jährlichem Gesamtendenergieverbrauch im Dreijahresmittel, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für neu betroffene Unternehmen wäre das Erstaudit frühestens zwölf Monate nach Inkrafttreten fällig. Damit fielen deutlich mehr mittelständische Betriebe unter die Pflicht als bisher. Ob Sie dazugehören, rechnen wir anhand Ihrer Verbrauchsdaten in einem Erstgespräch durch. (Stand: 22.09.2026, Gesetz noch nicht beschlossen)
Energieaudit oder Energiemanagementsystem nach ISO 50001?
Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS befreit von der Auditpflicht. Verpflichtend ist ein solches System heute ab 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch im Jahr (§ 8 EnEfG); die geplante Novelle hebt die Schwelle voraussichtlich auf rund 23,6 GWh an. Dazwischen ist es eine Abwägung: Das Audit ist der kleinere Aufwand, das Managementsystem verankert Effizienz dauerhaft im Betrieb und zahlt sich ab einer gewissen Energieintensität schneller aus. Wir rechnen beide Wege für Sie durch, bevor Sie sich festlegen. (Stand: 22.09.2026)
Ist mein Unternehmen zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet?
Der Kreis der Berichtspflichtigen ist durch das Omnibus-Paket der EU deutlich kleiner geworden: Die Pflicht greift erst ab etwa 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Viele Unternehmen, die sich bereits vorbereitet hatten, fallen damit heraus. Relevant bleibt das Thema trotzdem, meist über die Lieferkette: Wer an Konzerne oder Banken liefert, wird nach Emissionsdaten und ESG-Kennzahlen gefragt, ganz unabhängig von einer eigenen Berichtspflicht. Für diesen Fall ist eine schlanke CO₂-Bilanz meist der richtige Einstieg, nicht der volle Bericht. (Stand: 22.09.2026)
Wann brauche ich den Nachweis Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2?
Der Nachweis belegt, dass Bauteile ein Mindestmaß an Wärmeschutz einhalten, vor allem zum Schutz vor Schimmel und Tauwasser. Gefordert wird er typischerweise im Bauantrag, bei Umbauten und Anbauten sowie dann, wenn Bauteile im Bestand verändert werden. Häufig kommt der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes hinzu, der verhindert, dass sich Räume im Sommer unzumutbar aufheizen. Beides erstellen wir prüffähig für die Behörde.
Beraten Sie auch außerhalb von Schleswig-Holstein?
Ja. Der Sitz ist Melsdorf bei Kiel, und in Schleswig-Holstein sind wir regelmäßig vor Ort. Darüber hinaus arbeiten wir bundesweit, ein Schwerpunkt liegt im Münsterland. Ortstermine für Aufnahme und Begehung finden immer vor Ort statt, Abstimmung und Auswertung laufen wahlweise digital, was Termine deutlich beschleunigt.
Ersetzt ein externer QMB eine Vollzeitstelle?
In kleineren Betrieben oft ja, weil die Aufgaben dort selten eine ganze Stelle füllen. Je größer der Betrieb und je mehr operative Qualitätssicherung an der Stelle hängt, desto eher ist eine externe Lösung Ergänzung oder Überbrückung. Das sagen wir Ihnen im Erstgespräch offen.
Wer trägt die Verantwortung, wenn der QMB extern ist?
Die Geschäftsführung, so wie bei einer internen Lösung auch. Die Norm verlangt, dass die oberste Leitung Rollen und Verantwortlichkeiten festlegt. Wir übernehmen die Aufgaben, nicht die Verantwortung.
Rufen Sie an. Oder schreiben Sie mir.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, auch ohne Auftrag.
0151 56383518info@jsc-energy.de
Rothenberg 11, 24109 Melsdorf bei Kiel